Auch die Region Grand Est in Frankreich ist nun Risikogebiet.

Rückkehrer aus Risikogebieten:

Zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus hat das bayerische Gesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Kultus- und dem Familienministerium die Quarantäne-Regeln für Schulen und Kindertagesstätten verschärft. Laut einer sogenannten Allgemeinverfügung dürfen Schüler und Kindergartenkinder nach einer Rückkehr aus Risikogebieten - wie zum Beispiel Italien - für 14 Tage nicht in die Schule beziehungsweise in eine entsprechende Betreuungseinrichtung. Dies gilt unabhängig davon, ob Krankheitssymptome auftreten oder nicht.

Sollten in dieser Karenzzeit Krankheitssymptome auftreten, so ist der Hausarzt oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst (unter der Telefonnummer 116 117) umgehend telefonisch zu verständigen.

Auf der Seite des Robert Koch – Instituts sehen Sie eine Liste aller Risikogebiete:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Weitere Informationen finden sich auf den Seiten des bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter https://www.km.bayern.de

Tagesaktuelle Informationen werden durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/faq.htm) sowie das Robert-Koch-Institut (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html) bereitgestellt und sind unter den genannten Internetadressen abrufbar.

Allgemeinverfügung des StMGP zum Besuch von Schulen.