Kein Unterricht an den Schulen in Bayern bis Ostern

Hinweise für Eltern:

Wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, findet in Bayern bis zu den Osterferien kein Unterricht an den Schulen statt. Wir sind allerdings gehalten, dafür Sorge zu tragen, dass die Stoffvermittlung in gewisser Weise gewährleitstet ist, d.h. es handelt sich nicht um eine Verlängerung der Ferien. Das Sekretariat und die Schulleitung sind zu den üblichen Zeiten besetzt.

Die folgenden Hinweise dienen Ihnen bzw. Ihren Kindern, Zugriff zu den von den Lehrkräften zur Verfügung gestellten Materialien und Aufträgen zu bekommen. Über ESIS werden per E-Mail Mitteilungen verschickt, in der Ihnen der entsprechende Link und das erforderliche Passwort zugesandt werden.

Am 19. März ist der Abgabetermin für die Wahl der 2. Fremdsprache (5. Klassen) bzw. von Spanisch als spätbeginnender Fremdsprache (9. Klassen), am 26. März die Abgabe der Wahl der Ausbildungsrichtung (7. Klassen). Da wir diese Entscheidungen für unsere Planung des nächsten Schuljahres dringend benötigen und Ihre Unterschrift zwingend erforderlich ist, bitte ich Sie, uns den unterschriebenen Wahlzettel postalisch zukommen zu lassen (Gymnasium Eschenbach, Dr.-Friedrich-Arnold-Str. 2, 92676 Eschenbach).

Notfallbetreuung am Gymnasium Eschenbach

Es gibt eine Notfallbetreuung für diejenigen Schülerinnen und Schüler der der fünften und sechsten Klassen des Gymnasiums Eschenbach, deren Eltern in Einrichtungen der kritischen Infrastruktur arbeiten und die Betreuung ihrer Kinder nicht anders organisieren können.

Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Die Notfallbetreuung findet jeweils montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:55 Uhr statt. Erziehungsberechtigte, die für ihre Kinder dieses Betreuungsangebot in Anspruch nehmen wollen, melden sich bitte im Sekretariat vorher an.

In den Fällen, in denen diese Schülerinnen und Schüler regelmäßig an der offenen Ganztagsbetreuung teilnehmen, findet diese ebenfalls am Gymnasium Eschenbach statt.

Hinweise für Schülerinnen und Schüler zum Online- Unterricht bei Schulschließung wegen Corona:

  • Schulschließung bedeutet nur, dass der Unterricht nicht in der Schule, sondern in anderer Form stattfindet.
  • Die benötigten Materialien und Arbeitsaufträge werden online verteilt. Hierzu bekommt jeder Schüler über ESIS einen Link zugeschickt, mit dem er auf den Klassenordner zugreifen kann.
  • Durch Klick auf den Link öffnet sich ein Fenster. Hier findet man einen Ordner für jedes in der Klasse unterrichtete Fach. In diesem befinden sich die Arbeitsaufträge in folgender Form: Klasse_Fach_Lehrkraft_Laufende_Nummer, z.B: 5A_M_WOL_01 oder Q11_d1_ARZ_02 Ausnahme: Für eine Klasse / einen Kurs besteht schon ein mebis- Kurs; in diesem Fall können die Arbeitsaufträge auch über diesen Weg verteilt werden (die Schülerinnen und Schüler werden diesbezüglich informiert).
  • Es muss täglich überprüft werden, ob neue Arbeitsaufträge vorliegen.
  • Auf den Arbeitsaufträgen ist vermerkt, bis wann und in welcher Form diese zu erledigen sind. Bei Wiederaufnahme des Schulbetriebs wird die Erledigung überprüft.
  • Bei Problemen kann man sich über die dienstliche Email-Adresse an die jeweilige Lehrkraft wenden.
  • Bei technischen Problemen ist Herr StR Alexander Schatz (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) der Ansprechpartner, bei Problemen mit mebis-Kursen Herr StR Christoph Renner (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Weitere Informationen finden Sie unter www.km.bayern.de

Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege