Fach
Wirtschaft und Recht am Gymnasium Eschenbach
Ein Gymnasium muss, wie alle anderen Schularten auch, von der Tatsache ausgehen, dass unser Dasein wesentlich geprägt wird von den gesellschaftlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten einer ökonomisierten Welt. Unsere Jugend muss gerade in einer weiterführenden Schule die Befähigung erhalten, diese Welt im späteren Leben angesichts einer täglich fortschreitenden Globalisierung mitzugestalten. Dies geschieht am Gymnasium auch durch die Vermittlung rechtlicher und wirtschaftlicher Kenntnisse, ohne die eine Bewältigung einer solchen Aufgabe kaum möglich sein wird.
Nur wer mit Verständnis die Rechte des Individuums gegenüber Ansprüchen der Gemeinschaft abzuwägen vermag, wer mit Sachkenntnis über konkrete Fragen der Wirtschaftsordnung, des Wirkungsfeldes von Gesellschaftsgruppen und Verbänden, der Machtkonzentration bei Großunternehmen, der Verbraucherentscheidungen und der gerechten Eigentumsbildung kritisch zu beurteilen versteht, wird auch die geistigen und ethischen Positionen unserer Welt behaupten können.
Es gehört heute schon fast zum Allgemeinwissen, den Ablauf eines Strafprozesses, die Grundlagen unseres Wirtschaftssystems oder die Rechte des Verkäufers bei Vorliegen eines Sachmangels zu kennen.
Das Durchdringen und die kritische Einschätzung aktueller wirtschaftlicher Entwicklungen zählen ebenfalls zum in vielen Berufsfeldern erwarteten Wissen. Dafür muss der Unterricht an unserem Gymnasium die Grundlagen schaffen.
Die Vermittlung dieser und anderer Themenbereiche erfolgt in der Mittelstufe im Wirtschaftszweig in den Jahrgangsstufen 8, 9 und 10 sowie in den beiden anderen Zweigen in den Jahrgangsstufen 9 und 10 in je zwei Wochenstunden Pflichtunterricht.
In der 10. Jahrgangsstufe besteht beim wirtschaftswissenschaftlichen Zweig in den Fächern „Wirtschaft und Recht“ sowie „Wirtschaftsinformatik“ die Möglichkeit einer zusätzlichen Profilstunde (siehe auch Stundentafel).
In der Oberstufe (Jahrgangsstufe 11 und 12) können die Schüler ein das Fach „Wirtschaft und Recht“ als Wahlpflichtangebot mit jeweils zwei Wochenstunden belegen.