Fach
Latein am Gymnasium Eschenbach
Latein wird am Gymnasium Eschenbach ausschließlich als zweite Pflichtfremdsprache ab der 6. Jahrgangsstufe angeboten.
Das oftmals als „tote Sprache“ bezeichnete Latein fördert durch intensive Beschäftigung mit Sprache und Literatur die Einsicht, dass die Antike ein wichtiges Fundament der europäischen Kultur ist und in vielen Bereichen bis in die Gegenwart fortwirkt. Die lateinischen Texte befassen sich mit vielen Fragen und Themen, die von zeitloser Gültigkeit sind und die eigene Erfahrungswelt der Jugendlichen betreffen. Die Schüler beschäftigen sich u.a. mit historischen, politischen, philosophischen und mythologischen Stoffen sowie deren Rezeption in der europäischen Tradition. Als Basissprache Europas hilft das Lateinische zu verstehen, wie Sprache an sich funktioniert, vermittelt durch kontrastive Sprachreflexion einen vertieften Einblick in unsere Muttersprache Deutsch, erleichtert das Erlernen der romanischen Sprachen und ist spätestens in der Oberstufe auch für den Englischunterricht von besonderem Nutzen – schließlich sind etwa zwei Drittel des englischen Wortschatzes lateinischen Ursprungs, wie eine Auszählung der ersten tausend Seiten des Oxford English Dictionary ergeben hat (spezielle lateinische Konstruktionen wie Gerund, AcI oder ablativus absolutus leben ebenfalls in der Grammatik der englischen Sprache fort).
Latein – wie keine andere gymnasiale Fremdsprache - erfordert infolge seiner stringenten und logischen Systematik von Seiten des Schülers vom Anfang bis zum Schluss ständige Lernbereitschaft und Ausdauer, ein extrem hohes Maß an Genauigkeit und Kombinationsgabe, regelmäßiges Wiederholen eingeschlossen; hat man einmal den Anschluss verloren, sind erfahrungsgemäß größere Lücken später kaum mehr zu schließen.
In der sog. Spracherwerbsphase (den ersten drei Lernjahren von der 6. bis 8. Jahrgangsstufe) erwerben die Schüler die Grundkenntnisse in Wortschatz und Grammatik, die als Voraussetzung nötig sind, um den an sie gestellten Anforderungen im Lektüreunterricht in der Mittelstufe (Jahrgangsstufen 9 und 10) gewachsen zu sein, wo sie nach „harter Knochenarbeit“ der vorangehenden drei Jahre Lehrbuchunterricht interessante und abwechslungsreiche Themen erwarten:
9. Jahrgangsstufe:
- „Macht und Politik“ (überwiegend Texte von und über Caesar wie Commentarii de bello Gallico),
- „Liebe, Laster, Leidenschaft“ (Gedichte von Catull, Ovid, Martial u.a.),
- „Rom und Europa“ (römisches Erbe in Deutschland/ Bayern, humanistische Texte, Inschriften) [in Zukunft wohl fakultativ]
10. Jahrgangsstufe:
- „Rede und Brief“ (Cicero und Plinius),
- „Mythos“ (Ovids Metamorphosen),
- „Denken – ein Schlüssel zur Welt“ (philosophische Texte von Cicero und Seneca u.a.)
Damit werden sich (verständlicherweise) die meisten Lateinschüler begnügen, wenn sie nach fünf aufsteigenden Jahren Lateinunterrichts hoffentlich mit einer Jahresfortgangsnote von mindestens „ausreichend“ abschließen und somit das LATINUM erworben haben.
Ist ein/e (begeisterte/r) Lateinschüler/in dann immer noch nicht „gesättigt“, kann er/sie natürlich – was der Fachschaft Latein zu großer Freude gereichen wird - die Lateinausbildung in der Qualifikationsphase 11/(12) fortsetzen bzw. optimieren (1 Jahr oder 2 Jahre mit schriftlichem oder mündlichem Abitur). Hier stehen folgende zu vertiefende Themenbereiche auf dem Programm :
- 11/1: „Vitae philosophia dux“ (philosophische Schulen wie Stoa, Epikureismus)
- 11/2: „Ridentem dicere verum“ (Satiren von Horaz, Catull und Iuvenal)
- 12/1: „Nunc aurea Roma est“ (Goldenes Zeitalter unter dem princeps Augustus)
- 12/2: „Si in Utopia fuisses mecum“ (Staatsformen im Wandel der Zeit)
Fachschaft
Die Fachschaft Latein
- Lisa Endres
- Thomas Berger
- Werner Dobmeier
- Katharina Meier
- Lina Richter
- Martin Weinzierl
Stundentafel & Leistungsnachweise
Stundentafel & Leistungsnachweise
Jahrgangsstufe 6 – 8 (Grunderwerbsphase):
- 4 Wochenstunden, ggf. eine zusätzliche Intensivierungsstunde und / oder individuelle Förderung.
- 4 Schulaufgaben
In der Grunderwerbsphase werden zweigeteilte Schulaufgaben geschrieben, die aus einem lateinischen Übersetzungsteil (Umfang 70 lateinische Wörter mit Divergenz von 10 % nach oben oder unten) und einem allgemeinen Aufgabenteil bestehen.
Dabei werden die Leistungen in den zwei Teilen mit zwei Einzelnoten bewertet:
- eine Note in der Latein / Deutsch – Übersetzung durch Festlegung eines Fehlerpunkteschrittes
- eine Note im Aufgabenteil aufgrund der erreichten Bewertungseinheiten
Die Endnote ergibt sich durch Gewichtung der Teilnoten im Verhältnis von 3 : 1 zugunsten der in der Übersetzung erzielten Leistung.
Jahrgangsstufe 9 und 10 (Lektüreunterricht):
- 3 Wochenstunden
- 3 Schulaufgaben
Ab der 9. Jahrgangsstufe sind alle Schulaufgaben grundsätzlich zweigeteilt mit einer Gewichtung von 2 : 1 . Dieses Beurteilungsschema findet (bei variierendem Fehlerpunkte- und Bewertungseinheitenschritt) analog in der schriftlichen Abiturprüfung Anwendung.
G8: Jahrgangsstufe 11/12 (Qualifikationsphase):
- 4 Wochenstunden
- 2 Schulaufgaben (eine pro Halbjahr)
G9: Jahrgangsstufe 11 – 13 (Qualifikationsphase):
Der angegebene Fachlehrplan wird derzeit überarbeitet; die überarbeitete Fassung wird nach Abschluss der Anpassung des LehrplanPLUS an das neunjährige Gymnasium veröffentlicht, siehe https://www.lehrplanplus.bayern.de/fachlehrplan/gymnasium/11/latein
Latinum
Latinum
Das Latinum (früher „Großes Latinum“) wird zuerkannt, wenn nach fünf aufsteigenden Jahren des Lateinunterrichts (bei Latein als zweiter Pflichtfremdsprache am Ende der 10. Jahrgangsstufe) als Jahresfortgangsnote mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wird.
Das Kleine Latinum (= Nachweis gesicherter Lateinkenntnisse) wird bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis der 9. Jahrgangsstufe erreicht.
Diese beiden Niveaustufen werden sowohl im Jahreszeugnis bestätigt als auch später in das Zeugnis der Reife aufgenommen; somit ist neuerdings die Zuerkennung des Latinums / Kleinen Latinums n i c h t mehr an eine erfolgreich abgelegte Reifeprüfung geknüpft – aber von welchem Nutzen könnte ein Latinum ohne Abiturzeugnis wohl schon sein?
Für die detaillierten Regelungen sei verwiesen auf das einschlägige KMS VI.3-5 S 5510-6.13 108 vom 13. Januar 2008 , im Internet auffindbar unter
Latinum und Kleines Latinum.
Lateinkenntnisse als geforderte Zulassungsvoraussetzung für das Studium bestimmter Studiengänge differieren u.U. von einem Bundesland zum anderen, so dass man sich gegebenenfalls direkt an der betreffenden Universität erkundigen muss; unerlässlich sind sie nach wie vor (in Bayern) für das Studium des Lehramts am Gymnasium in den Fächern Deutsch, Geschichte, moderne Fremdsprachen, Katholische bzw. Evangelische Religionslehre, wobei in der Regel das Kleine Latinum genügt. Das Latinum ist immer noch für rund 140 Studiengänge erforderlich ( DER SPIEGEL vom 24.01. 2006 ).
Für ein Studium in den Fächern Medizin, Rechtswissenschaft und Journalistik sind entsprechende Lateinkenntnisse zumeist nicht mehr verbindlich, aber überaus empfehlenswert. Äußerst beschwerlich ist es häufig, nötigenfalls durch den Besuch von Lateinlehrgängen an der Universität das Latinum im Rahmen einer Ergänzungsprüfung nachholen zu müssen ( vgl. Artikel „Zwangslatinum: Von Asterix zu Cicero in zehn Wochen“ bei SPIEGEL Online 24.01. 2006 ).
Weitere aktuelle Informationen werden geboten unter:
Latein als Studienvoraussetzung
Ab dem Schuljahr 2013/2014 können diejenigen SchülerInnen, die zu Ende der 9. Klasse ihre (zumeist) zweite Pflichtfremdsprache abgelegt haben, in der 10. Jahrgangsstufe mit Spanisch eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache wählen, die sie bis zum Abitur belegen müssen. In der Qualifikationsphase (Q 11 und Q 12) sind mindestens drei Halbjahresleistungen einzubringen, im Falle einer Abiturprüfung in diesem Fach (nur mündlich möglich) alle vier.
Für Lateinschülerinnen und Lateinschüler, die das Latinum anstreben, besteht die Möglichkeit, dieses am Ende der 9. Jahrgangsstufe im Rahmen einer Feststellungsprüfung (Beispiel einer Prüfung) zu erwerben. Diese besteht aus einer schriftlichen Übersetzung (Cicero-Niveau) eines Textes mit einer Länge von ca. 110 lateinischen Wörtern, die mündliche Prüfung wird gewöhnlich durch die mündliche Jahresfortgangsnote (auf ganze Zahl gerundet) ersetzt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn das Gesamtergebnis ( Gewichtung Schriftlich : Mündlich = 2 : 1 ) mindestens der Note 4 = ausreichend entspricht.
Stand : September 2020